Diese allgemeinen Bedingungen ("Allgemeine Geschäftsbedingungen") gilt für den Kauf von Dienstleistungen von NorthTracker AB (org.nr 666826-4674) ("Der Lieferant"Die Vertragsparteien sind der Lieferant und der Kunde ("Kunden"), die einen Kundenvertrag mit dem Anbieter ("Kundenvertrag"Das Vertragsverhältnis zwischen dem Lieferanten und dem Kunden wird durch den Kundenvertrag, gegebenenfalls den Beratungsvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Soweit sich die Bestimmungen in den Dokumenten widersprechen, haben sie in der angegebenen Reihenfolge Vorrang, es sei denn, aus den Umständen geht eindeutig etwas anderes hervor.
"Das Abkommen" bezeichnet den Kundenvertrag, den Agenturvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich aller Anhänge, Änderungen, Ergänzungen und Verlängerungen und Erneuerungen derselben;
"Tag der Vereinbarung" bezeichnet das Datum, an dem der Kundenvertrag vom Lieferanten und vom Kunden unterzeichnet wird;
"Vertragsdauer" bezieht sich auf die anfängliche Laufzeit und jede anschließende Verlängerung um zwölf (12) Monate, wie in Abschnitt 8 beschrieben (Vertragsdauer und Kündigung);
"Beratungsvereinbarung" bezieht sich auf den zwischen dem Lieferanten und dem Kunden geschlossenen Vertrag gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (EU 2016/679) (GDPR);
"Einheit" bezeichnet die Hardware des Lieferanten, einschließlich gegebenenfalls GPS-Sender und/oder Alcolock-Hardware;
"Erste Vertragslaufzeit" bezieht sich auf den anfänglichen Verpflichtungszeitraum im Rahmen der Kundenvereinbarung, wie in Klausel 8 angegeben (Vertragsdauer und Kündigung); und
"Dienstleistung" bezieht sich auf eine oder mehrere Dienstleistungen des Anbieters, die über die Registrierung eines Abonnements abonniert werden, darunter u.a. ein von der schwedischen Steuerbehörde genehmigtes Fahrtenbuch mit Kartenpositionierung und eventueller Registrierung von Fahrten für das Objekt, in dem die Einheit untergebracht ist, Diebstahlschutz, Werkzeugverfolgung und Alcolock.
2.1 Der Dienst ist der im Kundenvertrag definierte Dienst. Der Dienst ist nur mit dem Gerät kompatibel und kann nur zusammen mit dem Gerät genutzt werden.
2.2 Während der Vertragslaufzeit hat der Kunde das nicht ausschließliche Recht, den Dienst und die durch den Dienst erzeugten oder erstellten Daten in Übereinstimmung mit dem Zweck des Dienstes zu nutzen. Jede andere Nutzung ist unzulässig.
2.3 Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Dienst jederzeit mit neuen und/oder geänderten Funktionalitäten zu aktualisieren, sofern dies keine wesentliche negative Veränderung der Funktion des Dienstes zur Folge hat.
2.4 Der Lieferant behält sich das Recht vor, das System zur Durchführung von Service, Wartung und Software-Updates herunterzufahren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Zeit, in der solche Maßnahmen durchgeführt werden.
2.5 Der Kunde verpflichtet sich, das Gerät und den Service gemäß den Handbüchern und/oder anderen Anweisungen des Lieferanten oder eines vom Lieferanten autorisierten Partners zu nutzen.
2.6 Der Kunde darf das Gerät oder den Dienst nicht unter Verstoß gegen diesen Vertrag und geltendes Recht, einschließlich geltender Datenschutzbestimmungen, nutzen. Ein Verstoß gegen diesen Abschnitt gilt als wesentliche Vertragsverletzung gemäß Abschnitt 8.4 (Vertragsbruch).
3.1 Sofern im Kundenvertrag nicht anders angegeben, ist die Einheit Eigentum des Anbieters und wird dem Kunden während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.
3.2 Der Lieferant behält sich das Recht vor, das Gerät jederzeit nach eigenem Ermessen zu ersetzen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, das neue Gerät auf eigene Kosten zu erhalten und zu installieren und das ausgetauschte Gerät unverzüglich zurückzugeben.
3.3 Das Gerät wird gemäß DAP (Incoterms®2020) geliefert, ggf. vorkonfiguriert mit SIM-Karte für Datenverkehr.
3.4 Der Kunde ist für die korrekte Installation des Geräts in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Handbuch und den Anweisungen des Lieferanten verantwortlich. Eine fehlerhafte Installation des Geräts kann zu unvollständig registrierten Daten und Mängeln in der Funktionalität des Dienstes führen.
3.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Einheit nach der Installation gemäß dem geltenden Handbuch einer Funktionsprüfung zu unterziehen und den Lieferanten unverzüglich zu informieren, wenn die Einheit nicht funktioniert.
3.6 Der Kunde hat das Recht, die Einheit selbständig zwischen verschiedenen Fahrzeugen und Objekten zu bewegen. Der Kunde ist dann dafür verantwortlich, dass jede neue Installation korrekt und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Artikels 3 durchgeführt wird.
4.1 Das Gerät darf nur für die Dienstleistungen des Anbieters verwendet werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, das Gerät mit Sorgfalt und in Übereinstimmung mit dem Handbuch und/oder anderen Anweisungen zu behandeln, die vom Anbieter oder einem vom Anbieter benannten Partner bereitgestellt werden.
4.2 Die Wartung und/oder Reparatur des Geräts darf nur durch den Lieferanten oder einen vom Lieferanten autorisierten Partner durchgeführt werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Lieferanten unverzüglich per E-Mail zu kontaktieren, wenn das Gerät aufgrund eines Defekts oder einer Beschädigung gewartet oder repariert werden muss. Auf Verlangen des Lieferanten sendet der Kunde das Gerät an den Lieferanten oder an die vom Lieferanten benannte Stelle.
4.3 Der Lieferant ist für das Funktionieren des Geräts während der gesamten Vertragsdauer verantwortlich (lebenslange Garantie). Die Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass das Gerät in Übereinstimmung mit diesem Vertrag verwendet wird und dass die Wartung, Reparatur oder andere Maßnahmen an dem Gerät in Übereinstimmung mit diesem Vertrag durchgeführt wurden. Die Haftung des Lieferanten gilt nicht für Mängel des Geräts, die auf Umstände zurückzuführen sind, die der Lieferant nicht zu vertreten hat. So haftet der Lieferant nicht für Mängel, die z.B. durch unzureichende oder falsche Installation des Gerätes, durch vorschriftswidrige Veränderungen am Gerät, durch normalen Verschleiß oder durch unsachgemäßen Gebrauch durch den Kunden entstanden sind. In diesen Fällen trägt der Kunde die Kosten, die im Zusammenhang mit Maßnahmen am Gerät entstehen.
4.4 Im Falle des Austauschs eines Geräts gemäß diesem Abschnitt ist der Kunde dafür verantwortlich, auf eigene Kosten ein neues Gerät zu erhalten und zu installieren und das ausgetauschte Gerät unverzüglich zurückzugeben.
4.5 Die Haftung des Lieferanten für von einem Dritten hergestellte Hardware oder von einem Dritten zur Verfügung gestellte Software ist auf die von diesem Dritten gewährte Garantiezeit beschränkt, jedoch nie länger als zwölf (12) Monate nach der Lieferung.
4.6 Neue Batterien für das Gerät werden direkt beim Lieferanten bestellt. Die Kosten für neue Batterien und den Versand sind nicht im vereinbarten Preis des Kundenvertrags enthalten.
Der Anbieter bietet Support für die Website und die Anwendung des Fahrtenbuchsystems sowie für technische Fragen wie Software-, Geräte- und Telematikfehler. Der Support wird per E-Mail angeboten info@northtracker.com werktags von 09.00 bis 16.00 Uhr.
6.1 Der Preis des Dienstes ist in der Kundenvereinbarung festgelegt.
6.2 Im Falle einer Vertragsverlängerung ist der Lieferant berechtigt, den Preis einseitig gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Lieferanten anzupassen. Eine solche Preisanpassung ist dem Abnehmer spätestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten des neuen Preises schriftlich (ggf. auf elektronischem Wege) mitzuteilen.
6.3 Der Anbieter hat das Recht, den Preis einseitig und ohne vorherige Ankündigung an den Verbraucherpreisindex (VPI) des schwedischen Statistischen Zentralamts oder einen anderen vergleichbaren Index nach Wahl des Anbieters anzupassen, wobei die Veränderungen der letzten zwölf (12) Monate zu berücksichtigen sind. Die Preisänderung der monatlichen Gebühr darf die prozentuale Veränderung des Indexes in dem betreffenden Zeitraum nicht überschreiten.
6.4 Der Lieferant ist darüber hinaus berechtigt, unabhängig von den vorstehenden Punkten, den Preis einseitig anzupassen, wenn er durch Kostensteigerungen verursacht wird, die sich nicht im Index widerspiegeln, z.B. durch erhöhte Einkaufskosten des Lieferanten für mobile Daten und/oder Kartendienste im Vergleich zu den Bedingungen am Vertragsdatum.
6.5 Sofern im Kundenvertrag nicht anders angegeben, werden die Rechnungen jährlich im Voraus ausgestellt. Die erste Rechnung wird ausgestellt, nachdem der Vertrag geschlossen und der Dienst dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde. Die Zahlungsfristen betragen 30 Tage.
6.6 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß dem Zinsgesetz (1975:635) berechnet. Im Falle einer Zahlungserinnerung ist der Lieferant berechtigt, eine Mahngebühr gemäß dem Gesetz (1981:739) über die Entschädigung für Inkassokosten usw. zu erheben.
6.7 Der Abnehmer ist nicht berechtigt, eine Forderung, die er gegenüber dem Lieferanten zu haben glaubt, mit einer fälligen Forderung zu verrechnen, es sei denn, die Forderung ist vom Lieferanten schriftlich anerkannt oder durch ein Urteil festgestellt worden.
6.8 Wurde der Vertrag finanziert, gelten die Preisvorschriften der Finanzierungsgesellschaft.
7.1 Die Aufzeichnung von Standortdaten setzt voraus, dass das Gerät über ein funktionierendes Mobilfunknetz mit GSM- und GPS-Abdeckung und Satellitenempfang verfügt, dass das Gerät tatsächlich aufzeichnungsfähige Daten empfangen und senden kann und dass das Gerät korrekt installiert und in erster Linie sachgemäß verwendet wird. Der Anbieter haftet in keinem Fall für Fehler oder Schäden, die durch das Fehlen einer der vorgenannten Bedingungen entstehen. Örtliche und geografische Gegebenheiten können die für die Funktionalität des Geräts und des Dienstes erforderliche Abdeckung einschränken.
7.2 Der Lieferant haftet in keinem Fall für indirekte Schäden oder Vermögensverluste, die auf Fehler des Geräts oder der Dienstleistung, falsche oder nicht gelieferte Daten, Computerviren, Bugs oder Umstände ähnlicher Art zurückzuführen sind, oder für Fehler, die sich aus der Nutzung des Geräts oder der Dienstleistung ergeben können, sofern dem Lieferanten oder seinen Mitarbeitern keine grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
7.3 Die Haftung des Lieferanten für Schäden während des Vertragsverhältnisses, einschließlich Schäden, die auf Produkthaftung zurückzuführen sind, ist unter allen Umständen auf den Preis beschränkt, den der Kunde in den letzten 36 Monaten vor dem Ereignis für die Dienstleistung bezahlt hat, jedoch niemals auf mehr als 50.000 SEK pro Vorfall.
8.1 Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsdatum und gilt für die in der Kundenvereinbarung angegebene verbindliche Dauer ("Erste Vertragslaufzeit"). Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwölf (12) Monate, sofern er nicht gemäß dieser Klausel 8 gekündigt wird.
8.2 Der Vertrag ist spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit schriftlich zu kündigen.
8.3 Wenn der Lieferant beschließt, einen Dienst oder einen Teil eines Dienstes nicht mehr anzubieten, ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht. Dasselbe gilt, wenn die Dienstleistung aufgrund von Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, eingestellt wird oder wegfällt.
8.4 Beide Parteien sind außerdem berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die andere Partei den Vertrag wesentlich verletzt. Als wesentliche Vertragsverletzung gilt unter anderem eine Zahlung des Abnehmers, die nicht spätestens 14 Tage nach einer schriftlichen Zahlungserinnerung des Lieferanten eingegangen ist. Die Haftung des Anbieters ist gemäß Klausel 7 (Begrenzung der Haftung).
8.5 Wird der Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Lieferant berechtigt, den Endbetrag für den verbleibenden Teil der Vertragslaufzeit in Rechnung zu stellen.
8.6 Bei Beendigung des Vertrags oder des Dienstes (registriertes Abonnement) ist der Kunde verpflichtet, alle Einheiten gemäß den Anweisungen des Lieferanten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Beendigung des Vertrags oder des Dienstes zurückzugeben. Für nicht oder beschädigt zurückgegebene Einheiten wird dem Kunden eine Sondergebühr in Rechnung gestellt.
Alle Rechte an geistigem Eigentum und Know-how, die sich auf den Dienst oder das Gerät beziehen oder davon abgeleitet sind, gehören dem Anbieter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Namen, Marken, Logos, Domainnamen, Designs, Grafiken, Technologie, Algorithmen, Quellcodes, Objektcodes und zugehörige Dokumentation. Der Kunde erwirbt im Rahmen dieses Vertrags keine Rechte daran, außer wie in Abschnitt 2.2 vorgesehen. (Produktbeschreibung).
Der Auftragnehmer ist von Vertragsstrafen für die Nichterfüllung bestimmter Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit, wenn die Nichterfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat und die die Erfüllung der Verpflichtungen verhindern ("Befreiender Umstand"). Als befreiender Umstand gelten Krieg, Naturkatastrophen, Blitzschlag, Feuer, Überschwemmung, Streik, Aussperrung, Ausfall des Telekommunikationsnetzes sowie Ausfall, Beschädigung, Wartung und Reparatur von Kommunikationszentren und vergleichbare Umstände. Der Lieferant wird den Kunden so bald wie möglich über den auslösenden Umstand informieren. Die Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis werden für den entsprechenden Zeitraum ausgesetzt, in dem die Verpflichtungen des Lieferanten ausgesetzt sind. Dauert die Behinderung durch höhere Gewalt länger als drei (3) Monate an, ist der Abnehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
11.1 Der Kunde ist der Datenverantwortliche für alle personenbezogenen Daten, die vom Anbieter über den Dienst verarbeitet werden, und ist verantwortlich für die Einhaltung der Regeln der geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Allgemeine Datenschutzverordnung (EU 2016/679) (GDPR).
11.2 Der Lieferant speichert und löscht Daten routinemäßig zum Zweck der Erbringung der Dienstleistung gemäß diesem Vertrag und in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften. Hat der Kunde besondere Anforderungen an die Speicherdauer und die Löschung von Daten, so ist dies mit dem Lieferanten gesondert zu vereinbaren.
11.3 Bei Beendigung des Vertrages erlischt die Verantwortung des Anbieters für die über den Dienst generierten oder erstellten Daten und seine Rechte zur Speicherung dieser Daten. Der Kunde ist für den Export und die Speicherung aller Daten des Anbieters vor der Beendigung des Vertrags verantwortlich.
11.4 Die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung sind in der Datenverarbeitungsvereinbarung näher geregelt.
11.5 Soweit der Anbieter für die vom Kunden erhobenen personenbezogenen Daten verantwortlich ist, werden diese in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung des Anbieters verarbeitet, die unter folgender Adresse abrufbar ist www.northtracker.com.
11.6 Bei der Nutzung der Dienste des Anbieters ist es möglich, anonymisierte Daten und andere Informationen zu generieren. Diese anonymisierten Daten und Informationen sind das Eigentum des Anbieters. Der Anbieter hat das Recht, anonymisierte Daten an Dritte weiterzugeben.
11.7 Wenn der Kunde mit der Website oder den Dienstleistungen des Anbieters interagiert, kann der Anbieter automatisch technische Daten über die Ausrüstung des Kunden, sein Surfverhalten und seine Verhaltensmuster sammeln. Diese Daten werden mit Hilfe von Cookies und ähnlichen Technologien erfasst. Der Anbieter kann auch technische Daten über den Kunden sammeln, wenn der Kunde andere Websites oder soziale Medien besucht und dabei Cookies verwendet. Der Anbieter verwendet Cookies - mit Ausnahme der unbedingt erforderlichen Cookies - nur, wenn der Kunde seine Zustimmung erteilt hat.
11.8 Der Anbieter kann Informationen mit externen Anbietern für die Kundenbetreuung, Marketing und Maßnahmen im Falle eines Alarms auf dem Dienst/der Einheit teilen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzrichtlinie. Wenn Sie nicht möchten, dass der Anbieter Ihre Daten weitergibt, wenden Sie sich bitte an dataskydd@northtracker.com.
11.9 Wenn der Abnehmer mit dem Anbieter in Kontakt war, kann der Anbieter den Abnehmer in einer Kundenumfrage nach seinen Erfahrungen befragen. Durch die Teilnahme an der Kundenbefragung hilft der Kunde dem Anbieter, seine Produkte und Dienstleistungen zu verbessern. Wenn der Kunde diese Art von Informationen nicht mit dem Anbieter teilen möchte, muss er nicht an der Kundenumfrage teilnehmen.
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so gelten ergänzend und gegebenenfalls vorrangig vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die geltenden Verbraucherschutzvorschriften. In bestimmten Fällen hat der Kunde ein Widerrufsrecht nach dem Gesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (2005:59). Lesen Sie mehr unter www.northtracker.com.
13.1 Eine Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, zu denen sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses Zugang erhalten hat, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei direkt oder indirekt zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung gelten alle Informationen technischer, kommerzieller oder sonstiger Art, ob dokumentiert oder nicht, deren Geheimhaltung die andere Partei wünscht, mit Ausnahme von Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden oder die auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen diese Bestimmung öffentlich bekannt werden.
13.2 Nichts in dieser Vereinbarung hindert jedoch eine Partei daran, vertrauliche Informationen oder andere Daten, die durch den Service generiert wurden, offenzulegen, wenn die Partei gesetzlich oder durch Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts dazu verpflichtet ist.
14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
14.2 Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung sind entweder per Einschreiben oder per E-Mail an die in der Kundenvereinbarung angegebene Adresse oder an die Adresse zu senden, die eine der Parteien der anderen Partei später schriftlich mitteilt, vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Klausel. Die Mitteilung gilt als beim Empfänger eingegangen (i) bei Versand per Einschreiben: zehn (10) Tage nach dem Datum der Aufgabe zur Post; oder (ii) bei Versand per E-Mail: an dem Tag, nachdem das E-Mail-Konto des Absenders eine Bestätigung erzeugt hat, dass die E-Mail vollständig an die E-Mail-Adresse des Empfängers gesendet wurde. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Lieferanten per E-Mail zu benachrichtigen info@northtracker.com über jede Änderung der Kontaktdaten des Kunden.
14.3 Der Abnehmer ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne die schriftliche Zustimmung des Lieferanten abzutreten, zu übertragen oder anderweitig zu veräußern. Wenn der Vertrag finanziert wurde, muss auch die Finanzierungsgesellschaft der Abtretung des Vertrags zustimmen.
14.4 Auf diesen Vertrag und alle außervertraglichen Verpflichtungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist schwedisches Recht anzuwenden. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder außervertraglichen Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden von einem allgemeinen Gericht mit dem Bezirksgericht Stockholm als erstinstanzlichem Gericht entschieden.
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